Leistungsgeswährung
Jobcenter Dachau

Icon Adresse

Adresse

Bürgermeister-Zauner-Ring 7, 85221 Dachau, Deutschland

Anspruchsvoraussetzungen
Wer erhält Bürgergeld?

Das Bürgergeld unterstützt Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter (65–67 Jahre), sofern sie täglich mindestens drei Stunden arbeiten können.

Als hilfebedürftig gilt, wer den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann – etwa durch Arbeit, Ersparnisse oder andere Einkünfte.

Auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft können Bürgergeld erhalten. Dazu zählen beispielsweise Partnerinnen oder Partner (Ehe oder Lebensgemeinschaft) sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im gleichen Haushalt leben. Eltern oder Elternteile können ebenfalls zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn das antragstellende Kind noch nicht 25 Jahre alt ist.

Wer hat keinen Leistungsanspruch?

Nicht jeder ist berechtigt, Bürgergeld zu erhalten.

Personen, die bereits vor dem 65. Lebensjahr eine Altersrente beziehen, einschließlich Renten aus dem Ausland, sind ausgeschlossen.

Ebenso sind Ausländer ohne Arbeitserlaubnis und nicht in Bedarfsgemeinschaft lebend sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht anspruchsberechtigt.

Voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, sei es dauerhaft oder befristet, sind ebenfalls ausgeschlossen. Für diese Gruppen stehen möglicherweise andere staatliche Unterstützungen, wie die Grundsicherung, zur Verfügung.

  • Rentner unter 65 Jahren
  • Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
  • Asylsuchende
  • Laufender Wohngeldbezug
  • Laufender Bezug von Kinderzuschlag

Kosten der Unterkunft

Für detaillierte Informationen zu den angemessenen Kosten der Unterkunft sollten Sie das entsprechende Merkblatt beachten. Dieses bietet eine umfassende Übersicht über die geltenden Richtlinien und unterstützt Sie dabei, die für Sie zutreffenden Regelungen zu verstehen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Wohnkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen.

Verfahren bei gewünschten / geplanten Umzug

Vor Mietabschluss ist vom bisherigen Jobcenter eine Zustimmung einzuholen. Typische Gründe sind eine unangemessen hohe bisherige Miete, eine Vermieterkündigung (z. B. wegen Eigenbedarf) oder eine zu kleine Wohnung (z. B. nach Heirat/Familienzuzug).

Außerdem muss das neue, zuständige Jobcenter die Angemessenheit der neuen Wohnung gemäß den örtlichen Angemessenheitsgrenzen bestätigen.

Sind beide Punkte erfüllt, können beim alten Jobcenter die Umzugskosten und beim neuen Jobcenter die Kautionshilfe beantragt werden.

Achtung: Maklerkosten werden nicht übernommen, da ausreichend Angebote ohne Makler bestehen. Notwendige Umzugskosten werden nur übernommen, wenn der Umzug nicht in Eigenleistung möglich ist; grundsätzlich wird Selbsthilfe erwartet. Wer während des Bürgergeldbezugs aus rein persönlichen, rechtlich nicht notwendigen Gründen in eine teurere Wohnung umzieht, muss damit rechnen, dass maximal die bisherige Kaltmiete anerkannt wird und weder Umzugskosten noch Kautionshilfe übernommen werden.

Leistungen prüfen
und online beantragen

Prüfen Sie jetzt Ihre Anspruchsmöglichkeiten und beantragen Sie Bürgergeld bequem online über die Seite der Bundesagentur für Arbeit oder kontaktieren Sie das Jobcenter Dachau direkt für persönliche Unterstützung!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Informieren Sie sich jetzt, lassen Sie sich beraten oder beantragen Sie Ihre Leistungen direkt online – das Jobcenter Dachau ist für Sie da!